1. Gültigkeit

Für alle Aufträge gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

2. Angebote und Vertragsabschluss

Alle Angebote sind freibleibend. Aufträge gelten erst als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Die Annahme eines Auftrages verpflichtet uns nicht zur Annahme von Anschlussaufträgen zu gleichen Konditionen. Ein gültiger Vertragsabschluss kommt erst nach Prüfung und Zustimmung durch uns zu Stande.

3. Preise

Die Preise verstehen sich in der Währung welche auf der gültigen Preisliste/Offerte angegeben ist, zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer. Unsere Preislisten sind unverbindliche Richtpreise für den Weiterverkauf durch den Handel ohne jegliche Preisbindung. Preisänderungen behalten wir uns jederzeit vor.

4. Lieferkonditionen

Franko-Lieferungen erfolgen ab Netto-Warenwerten (abzüglich Sonderkosten) von € 600.00 europaweit, wenn eine gültige EORI-Nr. vorhanden ist. Franko-Lieferungen erfolgen ab Netto-Warenwerten (abzüglich Sonderkosten) von CHF 750.00 ins Inland (Schweiz und Liechtenstein).
Bei einem Netto-Warenwert (abzüglich Sonderkosten) unter € 600.00/CHF 750.00 berechnen wir Frachtkosten nach Aufwand.
Bei Teillieferungen auf Kundenwunsch werden die Transportmehrkosten verrechnet.

5. Lieferzeit

In der Regel liefern wir alle Artikel unseres Kataloges ab Lager bzw. innerhalb weniger Tage aus. Andernfalls teilen wir Ihnen die nach der Beschäftigungslage voraussichtlich zu erwartende Lieferzeit mit. Bei Änderungen des Auftragsvolumens ändert sich dementsprechend die Lieferzeit. Bei Sonderausführungen wird der Liefertermin nach Druck- bzw. Zeichnungsfreigabe bekannt gegeben.

6. Lieferung auf Abruf

Bei auftragsbezogen und/oder kundenspezifisch hergestellten Produkten, wird die gesamte Auftragsmenge zur Abnahme nach Terminablauf fällig, ausgeliefert und verrechnet.

7. Mängelhaftung

Es gelten die Untersuchungs- und Mängelrügenpflichten nach schweizerischen Obligationenrecht Art. 201ff, wobei Sie uns erkennbare Mängel innerhalb von 3 Tagen nach Lieferung melden. Nicht sofort erkennbare Mängel sind spätestens 1 Jahr nach Ablieferung (OR Art. 210) und innerhalb von 3 Tagen nach Feststellung zu melden. Es gelten die Lieferantenpflichten/Rechte nach OR Art. 205 ff (Wandelung, Minderung, Ersatzleistung).

8. Transport und Transporthaftung

Unsere Waren werden sorgfältig verpackt und sind bei Eintreffen umgehend zu kontrollieren. Bei etwaigen Beschädigungen durch den Transport ist die Kunststoffwerk AG innerhalb von 3 Tagen zu informieren. Mit dem Gefahrenübergang gilt der Kaufvertrag als erfüllt. Der Übergabeort entspricht den gültigen Incoterms (EXW, DDP, DAP usw.)

9. Sonderanfertigungen

Für Sonderanfertigungen behalten wir uns Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% vor. Aufträge über Sonderartikel können nicht zurückgezogen werden. Dies gilt ebenso für serienmässig hergestellte Artikel, wenn sie mit einem Sonderzeichen oder einer Sonderbeschriftung bestellt wurden.

10. Individuell gestaltete Waren

Sie stellen uns die für die individuelle Gestaltung der Waren erforderlichen geeigneten Druckdaten zur Verfügung. Wir behalten uns das Recht vor Ihnen ungewöhnlich hohe Sonderaufwände zur Erstellung und/ oder Anpassung geeigneter Druckdaten in Rechnung zu stellen.

11. Zahlungsbedingungen

30 Tage rein netto, sofern nichts anderes vereinbart.

12. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Kunststoffwerk AG.

13. Datenschutz

Die Kunststoffwerk AG behandelt die Kundendaten, die im Rahmen der Bestellungsabwicklung gespeichert werden, vertraulich. Die Behandlung der Daten erfolgt in Übereinstimmung mit dem Datenschutzgesetz. Die Kunststoffwerk AG verpflichtet sich, Dritten keine persönlichen Kundendaten ohne vorgängige Absprache zugänglich zu machen.

14. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit auszusetzen oder entsprechend ihren Auswirkungen ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Verzögert sich die Auslieferung aufgrund der Auswirkungen der höheren Gewalt um mehr als 3 Monate, ist der Käufer berechtigt, von dem hiervon betroffenen Teil der Lieferung zurückzutreten. Als Ereignisse höherer Gewalt gelten, ohne jedoch darauf beschränkt zu sein, alle Einwirkungen, insbesondere Naturgewalten, Krieg, Gesetze, behördliche Eingriffe, Beschlagnahme, Aus-, Ein- oder Durchfuhrverbote, Zahlungsbeschränkungen, Rohstoffausfall, Energieausfall, Maschinenausfall etc., die ausserhalb unseres Einflussbereiches liegen.

15. Recht

Es gilt schweizerisches Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der UN über Verträge über internationalen Warenkauf.

16. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist St. Gallen, Schweiz. Wir behalten uns jedoch vor, nach unserer Wahl den Käufer beim gesetzlichen Gerichtsstand seines Firmensitzes zu belangen.

17. Technische Änderungen vorbehalten

Für Druckfehler und Irrtümer, die bei der Herstellung des Kataloges unterlaufen sind, ist jede Haftung ausgeschlossen.

18. Gratis Muster

Der gratis Musterversand ist den Interessenten vorbehalten, die ernsthaftes Interesse an dem Produkt/ den Produkten zur Ansicht pflegen. Interessenten mit ernsthaftem Interesse an unserem Produkt/ unseren Produkten werden wie folgt definiert: Ernsthaftes Interesse an unserem Produkt/ unseren Produkten besteht dann, wenn der Interessent die Qualität und andere Merkmale der Produkte überprüfen will um seine Kaufentscheidung zu den Produkten die ihn ernsthaft interessieren zu unterstützen. Eine Prüfung des Interessenten findet durch uns statt. Wir behalten uns das Recht vor die Musterbestellung zu ändern/ anzupassen oder gänzlich abzulehnen. Ein Vertrag, im Sinne einer Pflicht zum Versand durch uns, kommt durch die gratis Musteranfrage nicht zustande.